Self Storage Stromkostenzuschuss
Beschreibung Stromkostenzuschuss Self Storage-Dienst
Die Umsetzung des Stromkostenzuschuss erfolgt auf Basis bereits angewendeter Prozesse und macht einige Änderungen von Prozessen im Self Storage für die Rollen „Netzbetreiber Strom“ und „Lieferant Strom (SoMa)“ notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Prozesse hinweisen, welche von den Änderungen betroffen sind:
- Netzbetreiber Strom: Das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist ermächtigt einen Datenabgleich der Zählpunkt- und Endverbraucherdaten bei den Netzbetreibern durchzuführen (= „Prozess XX_SKZ_ID“, bekannt als „ZPID“ im Self Storage unter Bereich „Prozessmonitor“).
- Lieferant Strom (SoMa): Die Informationen über Stromkostenergänzungszuschuss bzw. Grundkontingent werden vom BRZ an den Strom-Lieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung übermittelt (= „Prozess XX_SKZ_EZ und XX_SKZ_GK “, bekannt als „MD_CHG_CP Stammdatenänderung – Namensänderung“ im Self Storage unter Bereich „SoMa Monitor“).
Die Darstellung der o.a. Prozesse hinsichtlich Stromkostenzuschuss im Self Storage ist in diesem Foliensatz veranschaulicht: