Self Storage Energiekostenausgleich
Beschreibung Energiekostenausgleich Self Storage-Dienst
Die Umsetzung des Energiekostenausgleichs erfolgt auf Basis bereits angewendeter Prozesse und macht einige Änderungen von Prozessen im Self Storage für die Rollen „Netzbetreiber Strom“ und „Lieferant Strom (SoMa)“ notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Prozesse hinweisen, welche von den Änderungen betroffen sind:
- Netzbetreiber Strom: Das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist ermächtigt einen Datenabgleich der Zählpunkt- und Endverbraucherdaten bei den Netzbetreibern durchzuführen (= „Prozess XX_EKG_ID“, bekannt als „ZPID“ im Self Storage unter Bereich „Prozessmonitor“).
- Lieferant Strom (SoMa): Die Voraussetzungen für die Begünstigung werden vom Bund geprüft und positiv bestätigte Gutscheine werden vom BRZ an den Strom-Lieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung übermittelt (= „Prozess XX_EKG_CV“, bekannt als „MD_CHG_CP Stammdatenänderung – Namensänderung“ im Self Storage unter Bereich „SoMa Monitor“).
Die Darstellung der o.a. Prozesse hinsichtlich Energiekostenausgleich im Self Storage ist in diesem Foliensatz veranschaulicht:
Kontakt Bundesrechenzentrum
Für technischen Anfragen der Marktteilnehmer an das BRZ wurde folgende Kontaktadresse eingerichtet: post-ekag@brz.gv.at