Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themenbereichen-
Was ist der ENERGYlink?
Der ENERGYlink ist eine sichere elektronische Plattform für den Datenaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. Durch den Einsatz des ENERGYlink soll der Stromanbieter- oder Gasanbieterwechsel für die Endkunden beschleunigt werden.
Mit Inkrafttreten der Bundesgesetze Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) und Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) ist den Verrechnungsstellen eine neue Rolle zugeteilt worden. Die von den Verrechnungsstellen zu betreibende Plattform hat in nicht diskriminierender Weise den Marktteilnehmern, darunter Netzbetreiber, Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortliche, zur Verfügung gestellt zu werden, mit Hilfe derer die mit Verordnung der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria bestimmten Prozesse für Endverbraucherwechsel, Neu- und Abmeldungen durchgeführt werden können. Die Verrechnungsstellen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung mit der Errichtung des ENERGYlink nach.
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Seit wann ist der ENERGYlink online ?
Der ENERGYlink ist seit 02.01.2013, 00:00 Uhr in Form des ENERGYlink-light in Betrieb. Ein Umstieg auf die Vollversion des ENERGYlink erfolgte mit 02.10. 2013, 00:00.
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Welche weiterführende Dokumentation neben den Gesetzlichen gibt es?
Die Verrechnungsstellen stellen allen registrierten Unternehmen eine technische und organisatorische Prozessbeschreibung inklusive der Struktur der Datenformate zur Verfügung. Die Dokumentation wird laufend aktualisiert und Teilnehmern des ENERGYlink jeweils zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Weiters wird es zu einer Überarbeitung der Allgemeinen Bedingungen der Bilanzgruppenkoordinatoren (AB-BKO) kommen. Die Verrechnungsstellen informieren über diese Änderungen alle bei den BKOs registrierten Teilnehmer zeitnah.
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Was ist der ENERGYlink-Light?
Bis zur Aufnahme des Regelbetriebs des ENERGYlink am 02.10.2013, bestehend aus dem Kommunikationsmodul und dem Self Storage-Dienst, wurde der Austausch der Wechsel-, An- und Abmeldelisten mittels einer vollständig verschlüsselten Email-Kommunikation über den ENERGYlink bewerkstelligt. Diese vorübergehende Lösung wird „ENERGYlink-Light“ genannt. Der Einsatz dieser befristeten Lösung, welche auf der bisher geübten Praxis basierte, bietete den Vorteil eines minimalen Anpassungsbedarfs der bestehenden IT-Systeme der Marktteilnehmer.
Nähere Informationen zum Thema ENERGYlink-Light finden sie [hier].
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Was ist der Unterschied zwischen ENERGYlink und ENERGYlink-Light?
ENERGYlink-Light ist die Bezeichnung einer befristet zum Einsatz gelangenden, vereinfachten Form des ENERGYlink, welche es allen Marktteilnehmern ermöglichte, Endverbraucherwechsel sowie An- und Abmeldungen von Endverbrauchern (vorerst) ohne aufwendige Adaptierungen ihrer eigenen IT-Systeme gesetzeskonform abzuwickeln.
Sobald der Großteil der Marktteilnehmer seine bestehenden IT-Systeme an die Notwendigkeiten des ENERGYlink angepasst hatte, wurde der ENERGYlink-Light für die Abwicklung der Prozesse laut Wechselverordnung eingestellt und der Regelbetrieb des ENERGYlink aufgenommen. Diese Umstellung erfolgte am 02.10.2013.
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Wer sind die Nutzer des ENERGYlink?
Der ENERGYlink ist für den Endkundenwechsel, An- und Abmeldevorgänge durch Unternehmen des Gas- und Elektrizitätssektors entwickelt worden. Die potentiellen Nutzer des ENERGYlink sind all jene Marktteilnehmer, die auf Grundlage des ElWOG 2010, des GWG 2011 und der entsprechenden Durchführungsverordnungen zur Nutzung des ENERGYlink berechtigt bzw. verpflichtet sind, wie insbesondere alle Netzbetreiber und Versorger bzw. Lieferanten, welche bei den österreichischen Verrechnungsstellen registriert sind.
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Was ist der Self Storage-Dienst?
Der Self Storage-Dienst erlaubt Marktteilnehmern, welche selbst nicht über die für die Nutzung des ENERGYlink notwendige IT-Infrastruktur verfügen, eine Anbindung an das Kommunikationsmodul des ENERGYlink. Dabei werden Wechsel-, An- und Abmeldedaten in den Self Storage-Dienst hochgeladen und von dort aus an das Kommunikationsmodul übertragen.
Mit dem Self Storage-Dienst erfüllen die Verrechnungsstellen ihre Pflicht zur Bereitstellung einer diskriminierungsfreien Plattform für alle Marktteilnehmer der österreichischen Energiebranche.
Nähere Informationen dazu finden sie [hier].
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Ist eine Registrierung notwendig?
JA. Alle bei den Verrechnungsstellen registrierten Marktteilnehmer müssen einen gesonderten Registrierungsprozess durchlaufen. Die Unterlagen stehen auf www.energylink.at zum Download zur Verfügung. Marktteilnehmer, welche keine Registrierung bei den Verrechnungsstellen durchlaufen haben, können nicht für den ENERGYlink registriert werden und folglich diesen nicht nutzen.
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Wer ist Betreiber des ENERGYlink?
Die Betreiber des ENERGYlink sind die österreichischen Verrechnungsstellen APCS Power Clearing and Settlement AG, AGCS Gas Clearing and Settlement AG und A&B Ausgleichsenergie- und Bilanzgruppen-Management AG. Die Verrechnungsstellen bedienen sich hierbei zuverlässiger Partner, u.a. aus den Bereichen Softwareentwicklung, Telekommunikationssicherheit und Hosting, um im Interesse aller Marktteilnehmer eine größtmögliche Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit des ENERGYlink gewährleisten zu können.
Hinweis: Verträge über die Nutzung des ENERGYlink werden nicht mit den drei Betreibern, sondern nur mit der/den jeweils zuständigen Verrechnungsstellen abgeschlossen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Frage „Wer sind meine Vertragspartner?“. -
Können Endverbraucher den ENERGYlink nutzen?
Nein. Endverbraucher selbst können den ENERGYlink nicht nutzen. Sollten Sie als Endverbraucher an einem Wechsel ihres Gasversorgers oder Stromlieferanten interessiert sein, wenden sie sich diesbezüglich bitte direkt an das Energieversorgungsunternehmen, dass sie künftig beliefern soll.
Eine Auswahl der möglichen Energieversorgungsunternehmen finden Sie auch im Tarifkalkulator der Energie-Control Austria.
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Ich habe weitere Fragen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum ENERGYlink oder zum Registrierungsprozess haben, können sie uns jederzeit eine Email schreiben. Bitte wenden Sie sich an kundenservice@energylink.at.
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Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ENERGYlink?
Als Bestandteil der jeweiligen Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators (AB-BKO) sind die Geschäftsbedingungen des ENERGYlink auf der Homepage der jeweiligen Verrechnungsstelle zu finden.
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Welche Möglichkeiten habe ich, den ENERGYlink zu verwenden?
Der ENERGYlink bzw. der Zugriff auf diesen kann auf vielfache Weise erfolgen. Dabei sind grundsätzlich folgende Methoden der Nutzung möglich:
- Zugriff auf den ENERGYlink über ein Webinterface;
- Zugriff auf den ENERGYlink über ein Interface des Vertragspartners, welches an der von den Verrechnungsstellen bereitgestellten Schnittstelle angebunden ist („Direktanbindung“);
- Zugriff auf den Self Storage-Dienst über ein Webinterface.
Nähere Informationen dazu finden sie [hier].
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Wie viele Benutzer kann/muss ich anlegen?
Es müssen mindestens zwei Bevollmächtigte einer Firma registriert werden, um Freigaben mittels 4-Augen-Prinzip durchführen zu können. Darüber hinaus liegt es im eigenen Ermessen, weitere Benutzer anzulegen.
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Kann ich Benutzer mit verschiedenen Rechten anlegen?
Jein. Es ist möglich, jedem Benutzer die folgenden Rollen zuzuweisen:
- Bevollmächtigter: Kann weitere Benutzer anlegen und firmenspezifische Daten ändern.
- IT: Kann technische Einstellungen vornehmen
- Wechselmanager: Kann Verfahren bearbeiten
Diese Rollen schließen einander nicht aus. Ein Benutzer kann auch mehrere Rollen besitzen. Achtung: Diese Funktion wird zu gegebenen Zeitpunkt durch die Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.
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Wer sind meine Vertragspartner?
Für Netzbetreiber, Bilanzgruppenverantwortliche und Lieferanten des Elektrizitätssektors gilt, dass Verträge über die Nutzung des ENERGYlink nur mit der Verrechnungsstelle für den Strombereich abgeschlossen werden.
Für Marktteilnehmer des Gassektors gilt, dass Verträge über die Nutzung des ENERGYlink mit all jenen Verrechnungsstellen des Gasbereichs abgeschlossen werden, in deren Marktgebieten diese operativ tätig sind (ein Versorger, welcher beispielsweise nur im Marktgebiet Ost tätig ist, schließt den Nutzungsvertrag auch nur mit der Verrechnungsstelle für dieses Marktgebiet ab; ein Versorger, welcher im Marktgebiet Ost und im Marktgebiet Tirol tätig ist, schließt den Nutzungsvertrag hingegen mit den beiden Verrechnungsstellen für diese Marktgebiete ab, usw.).
Die Registrierung zum ENERGYlink bzw. der Abschluss des Vertrages über die Nutzung des ENERGYlink erfolgt daher nicht mit den drei Betreibern des ENERGYlink, sondern nur mit der/den jeweils zuständigen Verrechnungsstelle(n).
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Wie ist der Verteilgebietsmanager im Gas in den ENERGYlink eingebunden?
Der Verteilergebietsmanager (VGM) AGGM ist in die vom ENERGYlink unterstützen Prozesse voll automatisiert eingebunden. Etwaige Kommunikation mit der AGGM hat über den ENERGYlink zu erfolgen.
Dabei wird auf die Wechselverordnung, als auch die Allgemeinen Bedinungen des Verteilergebietsmanagers Rücksicht genommen.
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Was ist eine Konzession?
Dies ist die Erteilung einer behördlichen Bewilligung zur Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (bspw. Bescheide der Energie-Control Austria für BGVs, eine Konzession für NB etc.).
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Wer stellt die Konzession oder den Nachweis der Ausübungsvoraussetzung aus?
Die Ausstellung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde (bspw. Energie-Control Austria, Ministerien, Landesregierungen oder Bezirkshauptmannschaften etc.).
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Muss ein Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV) beim ENERGYlink registriert sein?
Nein, die Teilnahme ist nicht gesetzlich verpflichtend. Das ElWOG 2010 und GWG 2011 sieht jedoch die Möglichkeit der Registrierung beim ENERGYlink vor.
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Welche Möglichkeiten der Nutzung hat der BGV im ENERGYlink?
Der ENERGYlink ermöglicht den Austausch von Informationen, Daten und Stammdaten. Der Wechsel einer Bilanzgruppe ist zurzeit nicht über den ENERGYlink vorgesehen, da nicht in den von ECA erlassenen Verordnungen geregelt.
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Kann ich die Geltung einzelner Bestimmungen der AB-BKO ausschließen?
NEIN, die AB-BKO sind von der ECA genehmigt. Bevor der BKO den Ausschluss einzelner Bestimmungen zulässt, müsste hiezu eine Genehmigung der ECA eingeholt werden.
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Was passiert, wenn ich die Registrierung zum ENERGYlink nicht durchführe?
Die Benutzung des ENERGYlink ist nicht möglich. Weitere Schritte sind von der ECA als Aufsichtsbehörde zu bestimmen.
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Wieso muss ich bei der Registrierung die AB-BKO akzeptieren?
Die bestehenden gesetzlichen Aufgaben wurden erweitert und sind durch eine Ergänzung der AB-BKO zu regeln.
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Unterliegen die technischen Dokumente der Genehmigungspflicht der ECA?
Ja, da die AB-BKO darauf verweisen. ECA lässt diesen Verweis zu.